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Wirtschaftlichkeitsnachweis

Eine maßgebende Zuwendungsvoraussetzung nach der Gleisanschlussförderrichtlinie ist der Wirtschaftlichkeitsnachweis entsprechend Ziffer 3.1, der darlegen soll, dass "eine Finanzierung allein durch privates Kapital nicht zur Wirtschaftlichkeit des Gleisanschlusses führt".

Dies bedeutet, dass nachgewiesen werden muss, dass die Maßnahme durch die eigenständige Finanzierung durch das Unternehmen einen wirtschaftlichen Vorteil darstellt. Dadurch käme die Förderung einer unzulässigen Subvention gleich und die MAßnahme wäre somit nicht förderwürdig.

Hinweise zum Nachweis der Wirtschaftlichkeit

Der Nachweis der Wirtschaftlichkeit erfolgt über eine vereinfachte Wirtschaftlichkeitsbetrachtung, die nachfolgend in wesentlichen Zügen beschrieben wird.

  • Eingangsdaten

Als Eingangsgrößen in die Wirtschaftlichkeitsbetrachtung sind die folgenden Daten zu ermitteln bzw. abzufragen:

  • Erlösänderung

Es werden zur Ermittlung der Erlösänderung zwei Fälle des Transportes bzw. der Transportkosten unterschieden:

1. Umsetzung der Maßnahme: Kosten für den Transport des prognostizierten Güterverkehrsvolumens nach Realisierung der Maßnahme, d.h. die Kosten für den Transport auf der Schiene

2. Nicht-Umsetzung der Maßnahme: Kosten für den Transport des prognostizierten Güterverkehrsvolumens ohne Realisierung der Maßnahme, d.h. die Kosten für den Transport auf der Straße

Die einzelnen Transportkosten muss der Antragssteller anhand von vorliegenden Daten z.B. über bestehende LKW-Transporte oder Angeboten für zukünftige Transporte auf der Schiene ermitteln.

Aus der Differenz zwischen den Transportkosten in den Fällen der Umsetzung bzw. Nicht-Umsetzung der Maßnahme ergibt sich bezogen auf das Transportvolumen der jährliche Kostenvorteil, der durch die Umsetzung der Maßnahme entsteht.

  • Kapitalkosten - Zinsen

Für den der Umsetzung der Maßnahme werden die beiden folgenden Varianten unterschieden:

1. Mit Förderung: Der Unternehmer erhält eine Förderung nach der Gleisanschlussförderung bis max. 50% der Baukosten und muss daher mindestens 50% der Baukosten eigenständig finanzieren.

2. Ohne Förderung: Der Unternehmer erhält keine Förderung nach der Gleisanschlussförderung und muss daher 100% der Baukosten eigenständig finanzieren. Aus diesen beiden Fällen werden die jährlichen Zinsbelastungen des Unternehmers ermittelt.

  • Kapitalkosten – Abschreibung

Die Abschreibungen, die für die Fälle mit und ohne Förderung identisch sind, ergeben sich aus den Investitionen. Die anzusetzenden Abschreitungszeiten sind anhand gesetzlicher Vorgaben (AfA-Tabellen) zu ermitteln.

  • Unterhaltungskosten

Die Unterhaltungskosten sind vom Antragssteller zu ermitteln.

  • Durchführen des Nachweises

Aus der vereinfachten Wirtschaftlichkeitsbetrachtung ergeben sich mit den oben genannten Eingangsgrößen die kalkulatorischen Erfolge der beiden Fälle

1. Umsetzung der Maßnahme mit Förderung

2. Umsetzung der Maßnahme ohne Förderung.

Um gefördert zu werden, darf sich an dieser Stelle nicht schon ein kalkulatorischer Erfolg ohne Förderung ergeben, da sonst die Maßnahme allein schon durch ihre Umsetzung einen Vorteil für den Unternehmer darstellt. Erst mit der Förderung darf dieser Erfolg eintreten.

Umgekehrt muss sich aber auch bei der Förderung der Maßnahme ein kalkulatorischer Erfolg ergeben, da ansonsten die Realisierung des Gleisanschlusses wirtschaftlich keinen Sinn ergäbe.

Weitere Informationen

Diese Hinweise zum Wirtschaftlichkeitsnachweis finden Sie auch im Bereich Veröffentlichungen.

Projektbüros, die Sie gerne beim Erstellen des Wirtschaftlichkeitsnachweises unterstützen, finden Sie im Bereich Ansprechpartner.