Quickcheck
Die folgenden Fragen sollen Ihnen helfen zu klären, ob Ihnen grundsätzlich, d.h. vorbehaltlich einer detaillierten Prüfung, die Möglichkeit einer Förderung aus Bundesmitteln zur Verfügung steht und sich damit die tiefergehende Auseinandersetzung mit der Förderrichtlinie lohnt. Dies ist der Fall, wenn Sie alle Fragen mit "Ja" beantworten können.
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| 1. |
Handelt es sich bei Ihrem Unternehmen um ein Wirtschaftsunternehmen in privater Rechtsform |
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| 2. |
Empfängt und/oder versendet Ihr Unternehmen im Rahmen des Gewerbebetriebes Güter per Eisenbahn bzw. werden Sie nach Durchführung der geplanten Investitionsmaßnahme Güter per Eisenbahn versenden und/oder empfangen? |
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| 3. |
Handelt es sich bei dem geplanten Investitionsprojekt entweder um
den Neubau eines Gleisanschlusses,
den Ausbau eines Gleisanschlusses oder
die Reaktivierung eines stillgelegten oder nicht mehr genutzten Gleisanschlusses
und wird hieraus die nachhaltige Abwicklung von Gütertransporten auf der Schiene resultieren, die ohne den Gleisanschluss nicht stattfinden würde?
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| 4. |
Wurde die zu fördernde Maßnahme bei der
Antragstellung noch nicht begonnen? (Der Abschluss von Liefer- und Leistungsverträge, z.B. Auftragserteilung gilt als Vorhabenbeginn.) |
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| 5. |
Steht die Schienenanlage im Eigentum Ihres Unternehmens bzw. wird sich die geplante Schienenanlage im Eigentum Ihres Unternehmens befinden? |
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| 6. |
Stellt die Schienenanlage
die unmittelbare oder mittelbare Verbindung an das
Netz eines öffentlichen Eisenbahninfrastrukturunternehmens
(EIU) her bzw. wird die geplante Schienenanlage diese
Verbindung zukünftig herstellen? (Als öffentliche EIU gelten
hierbei solche EIU, die gewerbs- oder geschäftsmäßig betrieben
werden und deren Schienenwege nach ihrer Zweckbestimmung
von jedem Eisenbahnverkehrsunternehmen genutzt werden können.) |
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Möchten Sie sich genauer informieren, ob Sie für eine Förderung in Frage kommen, empfehlen wir das von BPI-Consult erstellten Fragebogen"Überprüfung Ihrer Fördermöglichkeit" Dieser erlaubt Ihnen anhand von 21 tiefergehenden Fragen Ihre Chancen auf eine öffentliche Förderung einzuschätzen. Sie finden diesen Fragebogen im Bereich Veröffentlichungen.
Hinweis: Es besteht kein Rechtsanspruch auf Gewährung der Zuwendung. Die Bewilligungsbehörde – das Eisenbahn-Bundesamt – entscheidet aufgrund ihres Ermessens und unter Berücksichtigung der Nachfrage und Dringlichkeit. Die Gewährung der Zuwendung steht ferner unter dem Vorbehalt der Verfügbarkeit der veranschlagten Haushaltsmittel. |
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