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Phase 2

Finanzierungsantrag und Zuwendungsbescheid 

Auf Basis der eingereichten Unterlagen nimmt das EBA eine Prüfung des Finanzierungsantrages hinsichtlich Notwendigkeit, Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit vor. Hierfür wird – je nach Komplexität des Antrages – ein Zeitraum von bis zu 6 Wochen veranschlagt.

Bei positiver Entscheidung wird ein Zuwendungsbescheid erteilt. Hierin sind insbesondere folgende Aspekte geregelt:

  • Festlegung der Förderung als Höchstbetrag
  • Festlegung des Bewilligungszeitraums
  • Angaben zur Bereitstellung der Mittel
  • Benennung der zuständigen Außenstelle des EBA für Fragen der Verwendungsprüfung
  • Termine zur Vorlage der Verwendungsnachweise