Phase 2
Finanzierungsantrag und Zuwendungsbescheid
Auf Basis der eingereichten Unterlagen nimmt das EBA eine Prüfung des Finanzierungsantrages hinsichtlich Notwendigkeit, Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit vor. Hierfür wird – je nach Komplexität des Antrages – ein Zeitraum von bis zu 6 Wochen veranschlagt.
Bei positiver Entscheidung wird ein Zuwendungsbescheid erteilt. Hierin sind insbesondere folgende Aspekte geregelt:
- Festlegung der Förderung als Höchstbetrag
- Festlegung des Bewilligungszeitraums
- Angaben zur Bereitstellung der Mittel
- Benennung der zuständigen Außenstelle des EBA für Fragen der Verwendungsprüfung
- Termine zur Vorlage der Verwendungsnachweise
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