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Phase 1

Planung, Planungsbegleitung

Die zuständige Bewilligungsbehörde ist das Eisenbahnbundesamt (EBA), Ansprechpartner sind Herr Sonntag (SonntagM@eba.bund.de bzw. 0228/9826440) sowie Herr Fehr (FehrL@eba.bund.de bzw. 0228/9826443).

Bereits vor der formellen Antragstellung sollte unbedingt das EBA kontaktiert werden. Dieser Service wird von dem EBA ausdrücklich und kostenlos angeboten. Auf Basis einer Vorstellung der Planungsüberlegungen kann eine umfassende Beratung der Antragsteller geleistet werden. Eckpunkte des geplanten Gleisanschlussprojektes können bereits in dieser Phase abgestimmt und festgelegt werden.

Den Abschluss der Planungsphase stellt die Antragstellung an das EBA dar. Die Antragstellung hat grundsätzlich formlos und insbesondere vor Beginn des Vorhabens zu erfolgen. Hierbei gilt der Abschluss von Liefer- und Leistungsverträgen als Vorhabensbeginn.

Zu beachten ist, dass der Förderungsbetrag mindestens 15.000 € zu betragen hat, anderenfalls kommt eine Förderung aus Bundesmitteln nicht in Betracht. Die Antragsunterlagen sind in dreifacher Ausfertigung einzureichen.