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Phase 4

Durchführung Baumaßnahmen und Inbetriebnahme

Nun kann mit den Baumaßnahmen begonnen werden.

15. In der Verantwortung des Verladers/Empfängers liegt der Bau der Anschlussanlagen. Regelmäßig werden analog zur Projektplanung Planungs-/Ingenieurbüros mit der Koordination und Überwachung der Baumaßnahmen betraut.

16. Parallel startet das EIU nach Freigabe der benötigten Mittel mit dem Bau der Anschlussweiche.

17. Nach Abschluss der Baumaßnahmen sind der Infrastrukturanschlussvertrag sowie der Transportrahmenvertrag zu verifizieren (bzw. entsprechend der Vorverträge abzuschließen). Ferner ist ein Bedienungsvertrag zwischen Verlader/Empfänger und dem EVU zu schließen.

18. Anschließend sind durch den Verlader/Empfänger sowie das EIU die Anträge auf Abnahme und Erlaubnis zum Betrieb der Anschlussanlagen sowie der Anschlussweiche bei den zuständigen Behörden zu stellen.

19. In den Prozess der Abnahme sind wiederum die Landeseisenbahnaufsicht, das Regierungspräsidium bzw. die Bezirksregierung sowie das EBA eingebunden. Liegen schließlich alle Genehmigungen vor, kann die Inbetriebnahme des Gleisanschlusses erfolgen.