|
||||||||||
|
|
|
Phase 2Beantragung Fördermittel In einem nächsten Schritt – bzw. bereits parallel zu den Aktivitäten in Phase I – ist zu prüfen, ob für das Vorhaben eine Förderung aus öffentlichen Mitteln (EU, Bund, Länder, Kommunen) in Frage kommt. 6. Werden die Voraussetzungen einer Bundesförderung erfüllt, ist ein entsprechender Antrag an das Eisenbahn-Bundesamt (EBA) zu stellen. Bereits vor der formellen Antragstellung sollte unbedingt das EBA kontaktiert werden. 7. Das EBA prüft den Antrag – hierfür ist eine Dauer von etwa 6 Wochen anzusetzen – und bewilligt im Fall einer positiven Entscheidung die Fördermaßnahme.
|
||||||||