Phase 1
Analyse, Planung, Konzeption
1. Bei Interesse eines Verladers/Empfängers (Güter verladendes bzw. empfangendes Unternehmen) an einem Gleisanschluss ist als erster Ansprechpartner, ein Eisenbahnverkehrsunternehmen (EVU) zu kontaktieren.
2. Das EVU prüft die Wirtschaftlichkeit des Vorhabens aus EVU-Sicht, entwickelt ein Bedienungskonzept und schaltet ein Eisenbahninfrastrukturunternehmen (EIU) ein.
3. Das EIU prüft die Wirtschaftlichkeit aus EIU-Perspektive und die technische Machbarkeit. Ferner werden erste Planungsaktivitäten durchgeführt.
4. Fundiert werden die Wirtschaftlichkeitsanalysen und Planungsaktivitäten durch eine Machbarkeitsstudie und eine gesamtprojektsbezogene Wirtschaftlichkeitsüberprüfung. Mit deren Durchführung beauftragt der Verlader/ Empfänger regelmäßig ein Planungs-/Ingenieurbüro.
5. Die Phase I schließt mit dem Abschluss des Infrastrukturanschlussvertrages zwischen Verlader/Empfänger und EIU sowie dem Abschluss eines Transportrahmenvertrages zwischen Verlader/Empfänger und EVU. Unter Umständen ist für das weitere Vorgehen der Abschluss entsprechender Vorverträge bzw. Absichtserklärungen ausreichend.

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