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Leitfaden öffentliche Förderung

Zur Finanzierung von Gleisanschlussprojekten stehen verschiedene öffentlich finanzierte Fördertöpfe zur Verfügung. Regelmäßig besteht die Möglichkeit, finanzielle Mittel aus kommunalen sowie Landes- und Bundeshaushalten oder EU-Budgets zu erhalten.

Die aktuell bedeutendste öffentliche Finanzierungsquelle stellen die gemäß der Richtlinie "Förderung des Neu- und Ausbaus sowie der Reaktivierung von privaten Gleisanschlüssen" zur Verfügung stehenden Bundesmittel dar.

Der Prozess von der Beantragung, über die Bewilligung und Auszahlung von Fördermitteln des Bundes bis hin zur Verwendungsprüfung ist gekennzeichnet durch verschiedene Phasen, in denen jeweils wiederum einzelne Schritte zu durchlaufen sind.

Vor diesem Hintergrund bietet Ihnen der "Leitfaden öffentliche Förderung" die Möglichkeit, sich umfassend über den Prozessverlauf zu informieren.

Den "Leitfaden öffentliche Förderung" finden sie zusätzlich im Bereich Veröffentlichungen



Hinweis: Es besteht kein Rechtsanspruch auf Gewährung der Zuwendung. Die Bewilligungsbehörde – das Eisenbahn-Bundesamt – entscheidet aufgrund ihres Ermessens und unter Berücksichtigung der Nachfrage und Dringlichkeit. Die Gewährung der Zuwendung steht ferner unter dem Vorbehalt der Verfügbarkeit der veranschlagten Haushaltsmittel.