Begriff | Erläuterung |
Anschlussbahn | Bei einer Anschlussbahn wird der Eisenbahnbetrieb vom Verlader bzw. Empfänger mit eigenen schienengeführten Triebfahrzeugen und eigenem Personal durchgeführt. |
Anschlussgleis | Gleis für die direkte Anbindung eines Unternehmens an ein (öffentliches) Schienennetz. |
Anschlussweiche | Hierbei handelt es sich um den Anschluss an das Streckennetz eines Infrastrukturunternehmens, der im Regelfall im Eigentum des Infrastrukturunternehmens verbleibt. |
Bahnhofsanschluss | Der Anschluss des privaten Wirtschaftsunternehmens an das Netz des Infrastrukturunternehmens liegt im Bereich eines Bahnhofes, d.h. nicht auf freier Strecke. |
Bedienungskonzept | Hierbei handelt es sich um ein durch ein beauftragtes Eisenbahnverkehrsunternehmen (EVU) ausgearbeitetes Konzept, in dem dargestellt wird, wie die Bedienung eines - ggf. in Planung befindlichen - Gleisanschlusses durch das EVU erfolgen kann bzw. wird. |
Bedienungsvertrag | Hierbei handelt es sich um einen Vertrag zwischen Eisenbahnverkehrsunternehmen und Anschließer über die konkrete Bedienung des Gleisanschlusses. |
Containerverkehr, Kombinierter Verkehr | Hierbei befinden sich die zu transportierenden Güter bereits in Containern, die "lediglich" umzusetzen sind. (<--> Einzelwagenladungsverkehr) |
Einzelwagenverkehr, Einzelwagenladungs- verkehr | Im Einzelwagenladungsverkehr werden die Güterwagen über Knoten- und Rangierbahnhöfe geführt und dabei in jeweils neue Züge eingestellt. (<--> Ganzzugverkehr) |
Eisenbahn-Bundesamt (EBA) | Mit Wirkung vom 01.01.1994 wurden im Rahmen der Strukturreform der deutschen Bahnen die ehemaligen Sondervermögen des Bundes - die Deutsche Bundesbahn und die Deutsche Reichsbahn - neu aufgeteilt: In den unternehmerischen Bereich “Deutsche Bahn AG (DB AG)“ und in den dem Bundesministerium für Verkehr, Bau und Wohnungswesen nachgeordneten hoheitlichen Bereich mit den Bundesoberbehörden Eisenbahn-Bundesamt (EBA) und Bundeseisenbahnvermögen (BEV). Als Aufsichts- und Genehmigungsbehörde sorgt das EBA für die tägliche Sicherheit im betrieblichen Ablauf. Dies wird zum Beispiel erreicht durch die Bauaufsicht, durch die Abnahme von Fahrzeugen und durch die Überwachung des sicheren Zustandes der Eisenbahnbetriebsanlagen und des Eisenbahnbetriebs. Für 13 Bundesländer nimmt das EBA die Landeseisenbahnaufsicht wahr. Für Neubau, Ausbau und Erhalt der Schienenwege hat das EBA in den vergangenen 10 Jahren über 40 Milliarden Euro an für die DB Netz AG bereitgestellten Bundesmitteln hinsichtlich ihrer Verwendung überprüft. |
Eisenbahninfrastruktur- unternehmen (EIU) | (siehe Infrastrukturbetreiber, -unternehmen) |
Eisenbahnverkehrs- unternehmen (EVU) | EVU sind Eisenbahnen, die dem öffentlichen Verkehr dienen und gewerbs- oder geschäftsmäßig betrieben werden. Sie können nach ihrer Zweckbestimmung von jedermann zur Personen- oder Güterbeförderung benutzt werden. EVU verkehren auf den Schienenwegen von Eisenbahninfrastrukturunternehmen. |
Empfänger | Hierbei handelt es sich um ein Unternehmen, dass Güter (bspw. über den Verkehrsträger Schiene) empfängt. |
Freiladegleis | Als Freiladegleis wird eine grundsätzlich für jedermann zugängliche Einrichtung bezeichnet, an der über eine Ladestraße oder Rampe direkt vom Lkw in denGüterwagen und umgekehrt umgeladen werden kann. |
Ganzzug (-verkehr) | Ganzzüge sind komplette Güterzüge von bis zu 700 Metern Länge und einer Bruttolast von bis zu 5400 Tonnen. Sie fahren in der Regel für einen Kunden von Punkt A zu Punkt B, das heißt von Gleisanschluss zu Gleisanschluss. (<--> Einzelwagenladungsverkehr) |
Gleisanschluss | Unter einem Gleisanschluss im Sinne der Gleisanschlussförderrichtlinie versteht man den, wenn auch u. U. mit eigenen Lokomotiven betriebenen, Anschluss eines privaten Wirtschaftsunternehmens an das Netz der Deutschen Bahn AG oder an das einer nicht-bundeseigenen Eisenbahn (NE-Bahn). |
Gleisanschlussanlagen | Im Sinne der Förderrichtlinie handelt es sich bei Gleisanschlussanlagen um die zur Betriebsabwicklung erforderlichen eisenbahntechnischen Anlagen des Gleisanschlusses, wie z.B. die Gleisanlagen, d.h. insbesondere die Weichen, Ladegleise und Prellböcke. Hinzu kommen die ausschließlich für die Be-und Entladung von Güterwaggons nutzbaren erforderlichen Anlagen (z.B. Rampen) und Geräte. Die Gleisanschlussanlagen befinden sich häufig im Eigentum von güterverladenden Industrieunternehmen. |
Gleisanschluss- förderrichtlinie | Richtlinie zur Förderung des Neu- und Ausbaus sowie der Reaktivierung von privaten Gleisanschlüssen. |
Gleisanschlussförderung | Möglichkeiten einer Förderung von Investitionen in Gleisanschlussinfrastrukturen bestehen auf verschiedenen Ebenen. Neben dem Bund, der gemäß der im Jahr 2004 verabschiedeten Förderrichtlinie finanzielle Mittel bereit stellt, verfügen auch die Bundesländer z.T. über eigene Förderprogramme. Je nach prognostiziertem Transportvolumen sind auch einzelne EVU fallweise zu einer Beteiligung an den Investitionskosten bereit. |
Gleisanschlussverkehr | Ca. 95 % des Schienengüterverkehrs werden ein- oder zweiseitig über Gleisanschlüsse abgewickelt. Man spricht in diesem Fall von Gleisanschlussverkehren. (<--> Kombinierter Verkehr) |
Güterverkehrs- aufkommen | Als Güterverkehrsaufkommen werden die jährlichen Transportströme eines Unternehmens in Tonnen bezeichnet. |
Güterverkehrsleistung | Hierbei handelt es sich um das Volumen der aus der Geschäftstätigkeit eines Unternehmens heraus anfallenden Transporte in tkm pro Jahr, d.h. unter Berücksichtigung von Gewicht und Reichweite der Transporte. |
Güterverkehrsvolumen | Güterverkehrsaufkommen, -leistung (Oberbegriff) |
Hauptanschließer | Bei einem Hauptanschließer handelt es sich um ein Unternehmen, das mit einem Gleisanschluss über einen direkten Zugang zum Netz eines öffentlichen EIU verfügt. (<--> Nebenanschließer) |
Infrastruktur- anschlussvertrag | Als Infrastrukturanschlussvertrag wird der Vertrag zwischen öffentlichem Infrastrukturunternehmen und dem Anschließer bezeichnet. Hierin wird die Anbindung der Gleisanlagen des Anschließers an das Schienennetz des Infrastrukturunternehmens geregelt. |
Infrastrukturbetreiber, -unternehmen | Infrastrukturunternehmen sind Unternehmen, die dem öffentlichen Verkehr dienen und gewerbs- oder geschäftsmäßig betrieben werden. Ihre Schienenwege können nach ihrer Zweckbestimmung von jedem Eisenbahnverkehrsunternehmen benutzt werden. |
intermodal | Im Fall intermodaler Transporte werden unterschiedliche Verkehrsträger (Strasse, Schiene, Luft, Wasser) gemeinsam eingesetzt, um deren spezifische Vorzüge zu kombinieren. |
Kombinierter Verkehr (KV)bzw.Kombinierter Ladungsverkehr (KLV) | Kombinierter Verkehr ist der Transport von Gütern in einer Ladeeinheit (insbesondere Wechselbehälter, Container oder Sattelanhänger), wobei der Transport auf dem überwiegenden Teil der Gesamtstrecke mit der Eisenbahn, dem Binnen-, Küsten- oder Seeschiff und auf dem anderen, möglichst kurzen Teil mit dem Kraftfahrzeug durchgeführt wird. Beim Wechsel der Verkehrsträger werden nicht die Güter selbst, sondern die beladenen Ladeeinheiten umgeschlagen´oder die beladenen Lastkraftwagen werden auf dem Eisenbahnwaggon (Rollende Landstraße) bzw. auf dem Schiff mitgeführt. (<--> Gleisanschlussverkehr) |
Landeseisen- bahnaufsicht | Spurgeführte Rangiermittel und Seilzuganlagen (sogenannte sonstige Rangiermittel) unterliegen hinsichtlich der baulichen Gestaltung sowie der Überwachung der eisenbahntechnischen Aufsicht der Bundesländer (Landeseisenbahnaufsicht LEA bzw. Landesbevollmächtigter für Bahnaufsicht LfB). Ihr Einsatz in der Anschlußbahn bedarf Einzelgenehmigungen durch die jeweilige Aufsichtsbehörde. Einige Bundesländer haben ihre Genehmigungskompetenz an das Eisenbahn-Bundesamt übertragen. |
NE-Bahnen | Nicht-bundeseigene Eisenbahnen. |
Nebenanschließer | Als Nebenanschließer werden Unternehmen bezeichnet, die nur indirekt über den Gleisanschluss eines Hauptanschließers einen Zugang zum Netz eines öffentlichen EIU haben, die also an die Gleisanlagen des Hauptanschließers angebunden sind. (<--> Hauptanschließer) |
Portal C | Das Projekt "Portal C" wird im Rahmen der "Forschungsinitiative Schiene 2010" (FIS) durchgeführt. Das Programm FIS wurde vom Bundesministerium für Bildung und Forschung und der Deutsche Bahn AG am 20.12.2000 ins Leben gerufen. FIS entspringt dem Interesse dieser beiden Parteien, die Herausforderung "Innovationen für eine leistungsstarke, kundenorientierte und umweltfreundliche Bahn" gemeinsam anzugehen, um mehr Verkehr von der Straße auf die Schiene zu verlagern. Im Projekt "Portal C" sollen E-Commerce-Lösungen umgesetzt werden, welche den Kunden den Zugang zur Schiene erleichtern. Diese Lösungen sollen die wesentlichen Informationen leicht zugänglich liefern, die Transportentscheidung zugunsten der Schiene beeinflussen und die Geschäftsabwicklung einfach und transparent machen. |
Railport | Hierbei handelt es sich um ein multifunktionales Logistikzentrum, an dem der Umschlag für eine Vielzahl von Gütern von der Schiene auf die Straße und umgekehrt, verbunden mit logistischen Zusatzdienstleistungen möglich ist. |
Stammgleise, Industriestammgleise | Stammgleise dienen der Erschließung von Gewerbe- und Industriegebieten und sind im Besitz von Städten, Gemeinden oder Dritten. |
Streckenanschluss | Der Anschluss des privaten Wirtschaftsunternehmens an das Netz des Infrastrukturunternehmens liegt auf freier Strecke. |
Tonnenkilometer (tkm) | Beförderung einer Tonne Fracht über eine Entfernung von einem Kilometer. |
Transportrahmenvertrag | Der Transportrahmenvertrag wird zwischen dem öffentlichen Eisenbahnverkehrsunternehmen und dem Verlader bzw. Empfänger geschlossen. Er stellt einen Rahmen für die vereinfachte Zusammenarbeit und die Abwicklung von Transportaufträgen dar. Es werden Vereinbarungen hinsichtlich der abzuwickelnden Transportvolumina, der Frequenzen sowie der jeweiligen Güterart getroffen. |
Transportverpflichtung | Im Sinne der Gleisanschlussförderrichtlinie handelt es sich hierbei um die Verpflichtung des geförderten Unternehmens ein bestimmtes Güterverkehrsaufkommen über den Verkehrsträger Schiene abzuwickeln. |
Trasse | Unter einer Trasse ist die Bereitstellung von Fahrwegkapazitäten zu einer bestimmten Zeit auf einer bestimmten Relation zu verstehen. Die Trasse ist als Zugtrasse im Sinne der Eisenbahninfrastruktur-Benutzungsverordnung die geplante zeitliche und räumliche Belegung der Schieneninfrastruktur für eine Zugfahrt durchgehend auf der freien Strecke und/oder in den Bahnhöfen. Nach den unterschiedlichen Nutzungen und Merkmalen unterscheidet man Trassen für den Personenverkehr und Trassen für den Güterverkehr. |
Übergabestelle | An der Übergabestelle werden die Wagen von der Eisenbahn des öffentlichen Verkehrs dem Anschließer übergeben bzw. von ihm übernommen. |
Umschlaganlagen | Anlagen, mit denen im Rahmen des Kombinierten Verkehrs (KV) Ladeeinheiten von einem Verkehrsträger auf einen anderen umgeschlagen werden. |
Verband Deutscher Verkehrsunternehmen (VDV) | Im Verband Deutscher Verkehrsunternehmen sind die Unternehmen des öffentlichen Personennahverkehrs und des Güterverkehrs mit Schwerpunkt Eisenbahngüterverkehr in Deutschland organisiert. Der Verband existiert in seiner heutigen Form seit Anfang 1991, nachdem der Verband öffentlicher Verkehrsbetriebe (VÖV), der Bundesverband Deutscher Eisenbahnen, Kraftverkehre und Seilbahnen (BDE) sowie der VÖV der ehemaligen DDR den Zusammenschluss zum VDV beschlossen hatten. Die Geschichte des Verbandes begann mit dem 1895 gegründeten »Verein Deutscher Straßen- und Kleinbahnverwaltungen«. |
Verkehrsträger | Hierbei handelt es sich um Alternativen zur Bewerkstelligung des Güterverkehrs (z.B. Schiene, Straße, ...). |
Verlader | Hierbei handelt es sich um ein Unternehmen, das Güter (bspw. über den Verkehrsträger Schiene) versendet. |