|
||||||||||
|
|
|
FAQIm FAQ-Bereich finden Sie derzeit häufig gestellte Fragen zu folgenden Themenbereichen:
Wie ist bei der Planung und Implementierung eines Gleisanschlusses vorzugehen bzw. wie kann ich mich diesbezüglich informieren? Unter www.gleisanschluss.info finden Sie alle relevanten Informationen zum Thema Gleisanschluss. Die Rubrik "Weg zum Gleisanschluss" bietet einen umfassenden Überblick über die zu durchlaufenden Prozessschritte. Ob die zentralen Voraussetzungen einer Förderung aus Bundesmitteln erfüllt sind, kann über den "Quickcheck Förderfähigkeit" geprüft werden. Die Rubrik "Öffentliche Förderung" bietet schließlich einen umfassenden Überblick über die notwendigen Maßnahmen zum Erhalt der Förderung des Bundes. Die relevanten Begriffe rund um das Thema Gleisanschluss bzw. weitergehende Fragen finden Sie im "Glossar" bzw. im hier im "FAQ"-Bereich. Voraussetzung für den Erhalt der Fördermittel ist, dass sich die zu errichtenden bzw. auszubauenden Anlagen im Eigentum des Verladers/Empfängers befinden. Besteht vor diesem Hintergrund die Möglichkeit einer Förderung aus Bundesmitteln, wenn innerhalb einer Unternehmensgruppe die Logistik-/Transportaktivitäten in einer speziellen Tochtergesellschaft gebündelt sind? Gemäß der derzeit vorherrschenden Auslegung der Förderrichtlinie ist eine Förderung in diesem Fall nicht möglich. Dies gilt auch für Einrichtungen in so genannten Industrieparks, die von speziellen Betriebsgesellschafen betrieben werden. Für derartige Vorhaben stehen allerdings häufig länderspezifische Förderprogramme zur Verfügung. Besteht die Möglichkeit, auch kommunale Gleisanschlüsse, so genannte Stammgleise, zu fördern? Auch bei kommunalen Stammgleisen ist eine Förderung nicht vorgesehen und auch nicht sinnvoll. Insbesondere kann keine sichere Prognose der zukünftigen Transportmenge erfolgen, die von der kommunalen Betriebsgesellschaft im Fall einer Förderung allerdings gegenüber dem Bundesministerium für Verkehr, Bau- und Wohnungswesen (BMVBW) zu garantieren wäre. Warum werden reine Erhaltungsmaßnahmen nicht gefördert? Hier besteht aus Sicht des BMVBW die Gefahr, dass lediglich in der Vergangenheit unterlassene Instandhaltungsmaßnahmen subventioniert werden. Auf eine Verpflichtung zur Mengensteigerung (siehe Gleisanschlussförderrichtlinie Absatz 5.1) soll aber ganz bewusst nicht verzichtet werden. Wie stellt sich die Förderung der Gleisanschlussweiche dar, da diese sich regelmäßig im Eigentum des Infrastrukturunternehmers und nicht des Verladers/Empfängers als dem förderungsfähigen Unternehmen befindet? Die Gleisanschlussweiche verbleibt im Fall einer Förderung im Eigentum des Infrastrukturunternehmens. Beteiligt sich der Anschließer an den für die Anschlussweiche erforderlichen Investitionen, wird seine Beteiligung bis zu einem Anteil von max. 50 % gefördert. Wie lange dauert im Regelfall die Antragsbearbeitung durch das Eisenbahn-Bundesamt (EBA)? Für die Antragsbearbeitung werden etwa 6 Wochen veranschlagt, bei wenig komplexen Anträgen ist eine schnellere Bearbeitung wahrscheinlich. Angesichts des Strebens nach einer möglichst zügigen Bearbeitung ist die frühzeitige Einschaltung des EBA zu empfehlen. Eine Einbindung sollte bereits vor der formellen Antragstellung erfolgen. Unternehmen, die eine Förderung aus Bundesmitteln beanspruchen, müssen eine Transportverpflichtung für einen Zeitraum von 5 Jahren eingehen. Tragen hierbei ausschließlich die Unternehmen das Risiko, dass in diesem Zeitraum das Eisenbahnverkehrsunternehmen (EVU) Preiserhöhungen durchsetzt und sie wegen der drohenden Verletzung der gegenüber dem BMVBW ausgesprochenen Transportverpflichtung, nicht aus dem Vertrag aussteigen können? Das geförderte Unternehmen hat die Risiken von Konditionsänderungen – wie bei jeder langfristigen Investitionsentscheidung – selbst zu tragen. Deshalb sollte angestrebt werden Transportrahmenverträgen mit längerfristige Konditionsvereinbarungen abzuschließen. Aus der Perspektive eines geförderten Unternehmens besteht die Gefahr, dass eigene Gleisanschlüsse oder die der Zulieferer bzw. Abnehmer Rationalisierungsmaßnahmen auf Seiten des EVU bzw. auch des Infrastrukturunternehmens zum Opfer fallen, wie dies im Rahmen von "Mora C" geschehen ist. Wie ist mit diesem Risiko umzugehen? Hinsichtlich des eigenen Gleisanschlusses kann das Risiko durch entsprechend gestaltete Transportrahmen- und Infrastrukturanschlussverträge abgesichert werden, bzgl. des Anschlusses der Zulieferer respektive Kunden besteht diese Möglichkeit allerdings nicht. Wo finde ich Informationen und Hinweise zur Wirtschaftlichkeit von Betriebsverfahren bei Gleisanschlussverkehren? Eisenbahnunternehmen sind zunehmend an komplexen Logistikketten beteiligt. Dabei stellt der Informationsaustausch zwischen den beteiligten Akteuren eine besondere Herausforderung dar. Darüber hinaus machen aufwändige Betriebsverfahren den Gleisanschlussverkehr häufig unwirtschaftlich. Zudem sind neue Transportangebote zur Sicherung noch vorhandener Gleisanschlüsse notwendig, deren Bedienung eingestellt wurde. An diesen Stellen setzen die Teilprojekte des Verbundvorhabens »Innovationen für Gleisanschlussverkehre« an, an dem sich zehn Partner aus Forschung, Eisenbahnunternehmen und Industrie beteiligen. Gefördert wird das Vorhaben vom Bundesministerium für Bildung und Forschung. Die Projektkoordination liegt beim Fraunhofer IML. Daneben war der Verband Deutscher Verkehrsunternehmen (VDV) maßgeblich an der Entstehung beteiligt und begleitet das Projekt. In fünf Teilprojekten wird anwendungsnah anhand von beispielhaften Demonstratoren gezeigt, wie informatorische, technische und organisatorische Innovationen zu einer wettbewerbsfähigen und effizienten Abwicklung von Gleisanschlussverkehren und ihrer Integration in moderne Logistikketten beitragen können. Das Projekt startete 2003 und wird voraussichtlich im Juni 2006 beendet. |
||||||||